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Allgemeine geschäftsbedingungen

1. Leistungsangebot

Yoga in Innsbruck bietet Kurse und offene Stunden für Männer und Frauen, andere Trainingsstunden in Gruppen, als auch weitere Veranstaltungen wie Workshops, Retreats und 1zu1 Stunden an.

Die Kurse sind auf dem Kurskalender/ Kursbeschreibung auf der Webseite aufgeführt.

2. Anmeldung/ Abstandnahme/ Erstattung von Gebühren

Mit der schriftlichen Anmeldung zu einem Kurs wird automatisch die Kursgebühr fällig. Die Anmeldung ist nur mit erfolgter Zahlung verbindlich; ohne Zahlung liegt keine gültige Anmeldung vor.

Für Yoga in Innsbruck verbindliche Leistungstermine und -fristen müssen schriftlich von den Parteien vereinbart werden. Bei einer Stornierung der Anmeldung bis 7 Tage vor Kurs-/ Seminarbeginn berechnen wir keine Gebühr. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt oder Nichterscheinen die volle Kurs- bzw. Seminargebühr. Für nicht teilgenommene Kurstage erfolgt keine Erstattung der (anteiligen) Kursgebühr. Ein Rücktritt von den Kursen ist nur aufgrund gesundheitlicher Probleme möglich, die durch Vorlage eines ärztlichen Attests, welches die Unfähigkeit zur Teilnahme ausweist, belegt werden müssen. Die Gebühren werden dann anteilsmäßig, höchstens in Höhe von 70% der Gesamtkursgebühren erstattet. Sofern ein bestätigter Einzeltermin oder die Buchung einer Veranstaltung mit Barbezahlung vor Ort ohne Einhaltung einer Frist von 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt oder ohne Absage nicht eingehalten wird, ist das Honorar für den Termin in voller Höhe zu bezahlen.

4 Wochenkarten: Die 4 Wochenkarten, sind ab der ersten Buchung genau für 4 Wochen gültig. Bei Krankheit die mit einem Attest belegt werden, kann die Karte um den Zeitraum des Ausfalls verlängert werden. 

2.1. Anmeldung Retreats

2.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Reise schriftlich bestätigen.

2.2 Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. Für diesen Fall sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage ab Datum des Angebotes gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Empfangsdatum widerrufen.

3. Bezahlung

Die Bezahlung der Kursgebühr für Seminare, Workshops, Retreats und geschlossene Kurse erfolgt durch Überweisung oder Onlinekauf der Kursgebühr, offene Stunden durch den Kauf einer Einzel- oder 10er-Karte. Eine Zahlung ist erst dann bewirkt, wenn Yoga in Innsbruck über den Betrag frei verfügen kann. Zahlungen sind für Yoga in Innsbruck kostenfrei zu leisten. 10er-Karten haben kein Ablaufdatum. Aktuelle Preise entnehmen sie bitte unserer Webseite.

3.1 Entwertung von 10er Karten

Eine Teilnahme an einer Trainings- oder Übungsstunde kann gegen Entwertung auf einer 10er-Karte erfolgen. Für die Teilnahme an einer Übungs- oder Trainingseinheit wird eine Teilnahme auf der 10er Karte entwertet. Die Konditionen für die 10er-Karten sind auf der Webseite aufgeführt (Kosten). Die 10er-Karten können für alle offenen Stunden des aktuellen Stundenplans eingesetzt werden. Die Gültigkeit der 10er-Karte ist zeitlich begrenzt. 10er-Karten können von mehreren Teilnehmern gleichzeitig genutzt werden, sofern dies nicht ausdrücklich auf der Karte ausgeschlossen wird.

10er-Karten sind übertragbar, das heißt, der Eigentümer der Karte.

4. Kursleiter

Kann der Kursleiter seinen Kurs aus nicht vorhersehbaren Gründen (Krankheit, höhere Gewalt, etc.) nicht übernehmen, hat er das Recht, einen Ersatzleiter zu stellen oder aber die Kursstunde ausfallen zu lassen. Ein Ersatztermin wird dann angekündigt. Dem Teilnehmer stehen keinerlei (Ersatz-) Ansprüche bei Ausfall eines Kurses oder Teile hiervon zu, wenn ein Kursleiter ausfällt; Yoga in Innsbruck haftet insbesondere nicht auf Ersatz von Reise-und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall und auch nicht für mittelbare Schäden jeglicher Art.

5. Haftung bei Unfällen, Sachschäden und Diebstahl

Während der Durchführung der Kurse und sonstiger Veranstaltungen bei Yoga in Innsbruck übernimmt jeder Teilnehmer die volle Verantwortung für sich selbst. Yoga in Innsbruck haftet nicht für Aussagen, vermittelte Informationen, Kenntnisse und erteilten Rat; Yoga in Innsbruck übernimmt insbesondere keine Verantwortung im Hinblick auf die Verwertbarkeit solcher Leistungen. Gleiches gilt für mitgebrachtes Eigentum; Yoga in Innsbruck haftet insbesondere nicht für Verlust oder Beschädigung der Garderobe, Wertsachen (Garderobenhaftung).

Yoga in Innsbruck haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer innerhalb der Räume von Yoga in Innsbruck, es sei denn, dass aus gesetzlichen Gründen eine Haftung zwingend vorgeschrieben ist. Jeder Teilnehmer an Kursen, Seminaren und Workshops übernimmt die volle Verantwortung für seine Erfahrungen und Handlungen und stellt Yoga in Innsbruck, seine Mitarbeiter und die Kursleiter von allen Haftungsansprüchen frei. (Haftungsausschluss Erklärung)

6. Datenschutz, Geheimhaltung und Interessenwahrung

Yoga in Innsbruck verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten der Kunden/Teilnehmer. Die Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Absatz 1 lit. b DSGVO. Im Rahmen der Datenverarbeitung durch Yoga in Innsbruck werden insbesondere die Vorschriften der DSGVO sowie der übrigen europäischen und nationalen Gesetze beachtet. Der Kunde/Teilnehmer wird hinsichtlich seiner Rechte zur Auskunft, Widerruf, Löschung, etc. auf die Datenschutzerklärung von Yoga in Innsbruck hingewiesen. Diese kann unter folgendem Link abgefragt werden: https://yoga-in-innsbruck.at/datenschutz-agb/

Beide Vertragsparteien bewahren über alle Vorgänge, die üblicherweise dem Gebot vertraulicher Behandlung unterliegen, Stillschweigen gegenüber Dritten. Yoga in Innsbruck ist insbesondere verpflichtet über geschäftliche Angelegenheiten des Kunden/Teilnehmers sowie über personenbezogene Informationen, von denen es im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die Wahrung der Interessen des Kunden/Teilnehmers, auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Yoga in Innsbruck verpflichtet sich darüber hinaus, Veröffentlichungen mit Namensnennung des Kunden/Teilnehmers nur nach vorheriger Zustimmung des KundenTeilnehmers zu tätigen.

Yoga in Innsbruck wird die von ihr ggfs. eingeschalteten Yogalehrer, weiterer Mitarbeiter und Dienstleister auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten.

7. Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war; dies ist erforderlichenfalls durch ergänzende Vertragsauslegung zu ermitteln. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand (soweit gesetzlich zulässig) sind der Hauptsitz von Yoga in Innsbruck, Höttinger Gasse 21, 6020 Innsbruck.

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